Geschäftsordnung des Vorstandes des MC Mittleres Erzgebirge e.V. im ADAC Venusberg / Gelenau
§ 1 Sitzungen
- Vorstandssitzungen finden regelmäßig mind. 4 im Jahr statt. In begründeten Ausnahmefällen können auf schriftlichen Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder weitere Sitzungen einberufen werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag die im Rahmen der Vorstandssitzung zu besprechenden Angelegenheiten konkret benennt. Zudem sind die Gründe darzulegen, warum ein abzuwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist.
- Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen Vorstandssitzungen mind. 2 Wochen vor dem Termin fest und wird per E-Mail eingeladen.
§ 2 Tagesordnung
- Die Tagesordnung wird von dem 1. Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem 2. Vorsitzenden aufgestellt und ist der Einladung beizufügen.
§ 3 Vertraulichkeit / Öffentlichkeit
- Die Sitzungen des Vorstandes sind öffentlich. Es kann jedoch auf Antrag ein nichtöffentlicher Teil an eine Vorstandssitzung angeschlossen werden.
- Die im Rahmen der Vorstandssitzung beratenen „Gegenstände“, sind vertraulich zu behandeln.
§ 4 Sitzungsleitung
- Die Sitzungen des Vorstands werden von dem 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte der 1. Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem 2. Vorsitzenden.
§ 5 Beschlussfähigkeit
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung von dem Sitzungsleiter festzustellen.
§ 6 Beratungsgegenstand
- Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte.
- In dringenden Fällen können weitere Tagesordnungspunkte zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist die einfache Mehrheit der im Sitzungstermin anwesenden Vorstandsmitglieder.
§ 7 Abstimmung
- Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
- Abstimmungen erfolgen in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form (Handzeichen, Zuruf, schriftliche Abstimmung).
- Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt der Antrag als abgelehnt.
§ 8 Niederschrift
- Der Ablauf einer jeden Vorstandssitzung ist durch den Protokollführer schriftlich festzuhalten.
- Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
- Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.
- Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Zustellung schriftlich Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt. *
*Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Nutzungsvereinbarung das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Nutzungsbedingung verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Gezeichnet Vorstand
12.04.2024Eric CyffkaMarcél Lohmann